Glossar: Tagesordnung (TO)

ist die Liste von Themen in fester Reihenfolge, über die bei einer Sitzung eines Gremiums gesprochen wird.

Alle Mitglieder des Gremiums bekommen die Tagesordnung vor der Sitzung, meistens zusammen mit der Einladung. Somit können sie sich inhaltlich auf die Sitzung vorbereiten.

Die Geschäftsordnung der Kommune bzw. die Gemeindeordnung des Landes regeln, wie lange im Voraus die Tagesordnung versendet werden muss und wer zuständig dafür ist, sie zu erstellen. In der Regel macht das die*der Vorsitzende des Gremiums, beim Stadtrat also der*die (Ober-)Bürgermeister*in gemeinsam mit der kommunalen Verwaltung und dem Ältestenrat. Fraktionen oder einzelne Ratsmitglieder können Tagesordnungspunkte einreichen. Bei öffentlichen Sitzungen wird die Tagesordnung zudem auch im Ratsinformationssystem der Kommune veröffentlicht, sodass sie für die Bürger*innen einsehbar ist. So kann sich jede*r informieren, welche Themen aktuell behandelt werden. Die Tagesordnung ist außerdem wichtig, um Sitzungen zu strukturieren und den Überblick zu behalten.

Quelle: Tagesordnung erklärt: Definition, Aufbau & Bedeutung

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband