Glossar: Ältestenrat
ist ein Gremium, in dem sich Vertreter*innen der Fraktionen austauschen und wichtige organisatorische Fragen besprechen. Ihre Mitglieder werden von den Ratsmitgliedern gewählt und sind normalerweise die Vorsitzenden der verschiedenen Fraktionen.
Der Ältestenrat unterstützt die Vorbereitung der Sitzungen der kommunalen Volksvertretung. Dort werden zum Beispiel die Tagesordnung, Abläufe von Sitzungen oder aktuelle Themen der Stadt oder Gemeinde besprochen. Die Sitzungen des Ältestenrats sind meist nicht öffentlich.
Der Ältestenrat hilft außerdem dabei, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Fraktionen zu verbessern. Ob es einen Ältestenrat gibt und welche Aufgaben er hat, ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt. Vor allem größere Städte und Gemeinden haben häufig einen Ältestenrat. Kleinere Kommunen haben die Funktionen eines Ältestenrats oft nicht in einem eigenen Gremium organisiert. Die Abstimmung zwischen Fraktionen und die Vorbereitung von Sitzungen laufen dort häufig informeller ab.
Der Begriff “Ältestenrat” ist übrigens historisch entstanden: Früher waren in solchen Gremien oft tatsächlich die ältesten oder besonders erfahrene Mitglieder vertreten. Heute hat der Begriff allerdings nichts mehr mit dem Alter seiner Mitglieder zu tun.
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