Glossar: Stadtrat, Gemeinderat

ist die gewählte Vertretung einer Stadt oder Gemeinde.

Je nach Bundesland heißen sie sehr unterschiedlich:
Stadt- oder Gemeinderat heißen sie in vielen Bundesländern (Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). In Baden-Württemberg heißen alle kommunalen Vertretungen Gemeinderat, während sie in Niedersachsen einfach als Rat bezeichnet werden. Rat der Stadt bzw. Rat der Gemeinde ist die Bezeichnung in Nordrhein-Westfalen. In Brandenburg und Hessen sind es die Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung und in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung. In den Hansestädten dort werden sie auch manchmal Bürgerschaft genannt.
Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen stellen Sonderfälle dar: in Berlin ist das Abgeordnetenhaus und in Hamburg und Bremen die Bürgerschaft die Landes- und Kommunalvertretung gleichzeitig. In der Gemeinde Bremerhaven gibt es zusätzlich die Stadtverordnetenversammlung.

Die Mitglieder werden bei Kommunalwahlen gewählt und kommen in der Regel einmal im Monat zu einer Sitzung zusammen. Dann sprechen sie über aktuelle kommunalpolitische Themen und stimmen über Anträge zu aktuellen Vorhaben ab, ob eine Straße beispielsweise umbenannt, eine digitale App zur Bürgerbeteiligung entwickelt werden soll oder wie das Stadtfest dieses Jahr stattfindet. Die Mitglieder schließen sich in Fraktionen zusammen und arbeiten in Ausschüssen und Fachbeiräten. Ihre Zusammenarbeit wird in einer Satzung geregelt.

Quellen:

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband