Glossar: Geschäftsordnung

enthält die Regeln, nach welchen Sitzungen der kommunalen Volksvertretung und ihrer Ausschüsse stattfinden. So wird beispielsweise die Redezeit festgelegt, in welcher Reihenfolge Themen behandelt werden (Tagesordnung) oder wie Sitzungen geleitet werden.
Die Geschäftsordnung wird von der kommunalen Volksvertretung beschlossen und kann auch geändert werden. Dadurch können sich Regeln und Abläufe im Laufe der Zeit verändern.
Es ist wichtig, diese Regeln gut zu kennen, denn so können Ratsmitglieder den Ablauf von Sitzungen beeinflussen. Zum Beispiel, indem sie eine Pause fordern oder beantragen, dass eine Diskussion beendet wird. Das geht mit einem “Antrag zur Geschäftsordnung”. Dieser Antrag betrifft nicht den Inhalt der Sitzung, sondern ihre Rahmenbedingungen. Ein Geschäftsordnungsantrag wird oft durch das Heben beider Hände signalisiert und wird sofort behandelt, also bevor das eigentliche Thema weiterbesprochen wird.

Quelle: Glossar

← Zurück
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter
Impulse, Veranstaltungen, Tipps und Best Practices sowie neue Studien und Initiativen rund um das Thema Frauen in der Politik - damit sich Frauen in ihrer Vielfalt in der Politik engagieren können und wollen.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die Datenschutzbestimmungen.

Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband