Glossar: Fraktionen
sind Gruppen von Ratsmitgliedern, die zusammen in der kommunalen Volksvertretung sitzen und ähnliche politische Vorstellungen haben. Damit eine Gruppe Fraktionsstatus bekommt, braucht sie eine bestimmte Anzahl von gewählten Ratsmitgliedern. Wie viele das sind, ist in den Regeln der Kommune und des Bundeslandes festgelegt. Deshalb kann eine Fraktion in manchen Kommunen schon aus zwei Personen bestehen, in anderen werden dafür mehr Ratsmitglieder benötigt.
Auf kommunaler Ebene ist eine Fraktion nicht immer automatisch eine Partei. Parteien, die nur wenige Sitze im Rat haben, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Auch Freie Wähler*innengruppen können eine eigene Fraktion bilden. Einzelne Ratsmitglieder können sich einer Fraktion anschließen. Teil einer Fraktion zu sein, hat Vorteile: Fraktionen haben oft mehr Einfluss auf politische Entscheidungen. Sie erhalten zum Beispiel mehr Redezeit, Unterstützung für ihre Arbeit und können gemeinsam leichter Mehrheiten für ihre Vorschläge finden. Jede Fraktion hat eine*n Fraktionsvorsitzende*n, die*der die Fraktion leitet, für sie spricht und ihre politische Arbeit koordiniert. Manche Fraktionen arbeiten dabei mit einer Doppelspitze, also zwei Vorsitzenden.
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