Glossar: Sitzung

ist das Treffen eines Gremiums, wie dem Stadt- oder Gemeinderat oder dem Kreistag.
Damit eine Sitzung strukturiert und ergebnisorientiert verläuft, muss sie gut vorbereitet werden. Vorab wird eine Einladung an alle Teilnehmenden, also alle Ratsmitglieder, versendet. Darin steht auch die Tagesordnung. Gibt es Tagesordnungspunkte, zu denen ein Beschluss durchgeführt werden kann, liefert die kommunale Verwaltung außerdem eine Beschlussvorlage dazu. In der Einladung steht außerdem, wer eingeladen ist und wo und wann die Sitzung stattfindet.

Wurde in der Sitzung eine Entscheidung getroffen, muss diese in einem Beschluss festgehalten werden. Außerdem hilft ein Protokoll dabei, die wichtigsten Informationen anschließend an die Bürger*innen oder die Presse weiterzugeben und zum Nachlesen aufzubewahren.

Es gibt öffentliche und nicht-öffentliche Sitzungen. Grundsätzlich sind alle Sitzungen einer kommunalen Volksvertretung öffentlich. Nicht-öffentliche Sitzungen oder Tagesordnungspunkte stellen die Ausnahme dar. Die Öffentlichkeit darf ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen von Einzelpersonen dies erfordern. Ob Ausschüsse oder andere Gremien öffentlich oder nicht-öffentlich tagen, hängt von der jeweiligen Kommunalverfassung ab.

Quelle: Glossar

← Zurück
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter
Impulse, Veranstaltungen, Tipps und Best Practices sowie neue Studien und Initiativen rund um das Thema Frauen in der Politik - damit sich Frauen in ihrer Vielfalt in der Politik engagieren können und wollen.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die Datenschutzbestimmungen.

Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband