Glossar: Sitzung
ist das Treffen eines Gremiums, wie dem Stadt- oder Gemeinderat oder dem Kreistag.
Damit eine Sitzung strukturiert und ergebnisorientiert verläuft, muss sie gut vorbereitet werden. Vorab wird eine Einladung an alle Teilnehmenden, also alle Ratsmitglieder, versendet. Darin steht auch die Tagesordnung. Gibt es Tagesordnungspunkte, zu denen ein Beschluss durchgeführt werden kann, liefert die kommunale Verwaltung außerdem eine Beschlussvorlage dazu. In der Einladung steht außerdem, wer eingeladen ist und wo und wann die Sitzung stattfindet.
Wurde in der Sitzung eine Entscheidung getroffen, muss diese in einem Beschluss festgehalten werden. Außerdem hilft ein Protokoll dabei, die wichtigsten Informationen anschließend an die Bürger*innen oder die Presse weiterzugeben und zum Nachlesen aufzubewahren.
Es gibt öffentliche und nicht-öffentliche Sitzungen. Grundsätzlich sind alle Sitzungen einer kommunalen Volksvertretung öffentlich. Nicht-öffentliche Sitzungen oder Tagesordnungspunkte stellen die Ausnahme dar. Die Öffentlichkeit darf ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen von Einzelpersonen dies erfordern. Ob Ausschüsse oder andere Gremien öffentlich oder nicht-öffentlich tagen, hängt von der jeweiligen Kommunalverfassung ab.
Quelle: Glossar
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