Glossar: Bürgermeister*in
ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Ob das Amt ehrenamtlich (kleine Gemeinden) oder hauptamtlich (größere Kommunen) ist, regeln die Bundesländer. Auch Schwellenwerte und Bezeichnungen können je nach Land und Kommune abweichen.
In größeren Städten gibt es eine*n Oberbürgermeister*in. Daneben können weitere (stellvertretende) Bürgermeister*innen sowie Beigeordnete/Dezernent*innen die Arbeit unterstützen und einzelne Fachbereiche oder Dezernate leiten. Zahl und Zuschnitt dieser Ämter unterscheiden sich je nach Kommune.
Insgesamt vermittelt der*die (Ober-)Bürgermeister*in zwischen Politik (Rat) und Verwaltung und sorgt dafür, dass Beschlüsse vor Ort umgesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung der Aufgaben und Titel ist landes- und teils kommunalrechtlich unterschiedlich.
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