Glossar: Ortsbeirat

ist ein Gremium, dass sich speziell um die Anliegen eines einzelnen Ortsteils kümmert. Zum Beispiel, wenn dort ein Spielplatz fehlt oder die Straßenbeleuchtung kaputt ist.

In den meisten Bundesländern werden seine Mitglieder von den Bürger*innen des jeweiligen Ortsteils bei den Kommunalwahlen direkt gewählt.

Der Ortsbeirat besteht aus mehreren Mitgliedern und wird meist von einem*einer Ortsvorsteher*in geleitet. Diese Person ist so etwas wie ein*e “Mini-Bürgermeister*in” für den Ortsteil: Sie vertritt ihn nach außen und kümmert sich vor Ort um die Umsetzung von Beschlüssen, hat dabei aber deutlich weniger Macht als ein*e echte*r Bürgermeister*in.

Der Ortsbeirat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen und bespricht dort Themen, die genau diesen Ortsteil betreffen. Zum Beispiel, warum es keinen Mülleimer am Grillplatz gibt oder wie die Kreuzung sicherer für Schulkinder werden könnte.
Wichtige Themen kann der Ortsbeirat dann an den großen Stadt- oder Gemeinderat weitergeben. Bevor dieser über etwas entscheidet, das einen Ortsteil direkt betrifft, muss er den Ortsbeirat vorher dazu anhören. Der Ortsbeirat hat also kein Entscheidungsrecht, aber ein Mitspracherecht. In manchen Kommunen bekommt der Ortsbeirat aber sogar ein eigenes kleines Budget, mit dem er selbst kleinere Vorhaben im Ortsteil umsetzen kann, wie etwa eine neue Bank im Park.

Übrigens: Nicht überall heißt das Gremium “Ortsbeirat” – je nach Bundesland gibt es andere Namen dafür, zum Beispiel Ortschaftsrat (Baden-Württemberg), Ortsrat (Niedersachsen) oder Beirat (Bremen). Gemeint ist aber überall dasselbe. Wie das Gremium in deiner Stadt oder Gemeinde genau heißt und was es dort darf, steht in der Hauptsatzung deiner Kommune.

Quelle: Wahl in Hessen: Was macht eigentlich ein Ortsbeirat? | hessenschau.de

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