Glossar: Direktwahl

der*die (Ober-)Bürgermeister*in wird direkt von den wahlberechtigten Bürger*innen gewählt, das heißt die Bürger*innen wählen direkt eine*n Kandidat*in. Die Wahl findet nach den fünf Wahlgrundsätzen statt und der*die Kandidat*in  mit der Mehrheit der Stimmen gewinnt. Die Amtsperiode, die notwendigen Mehrheiten und das Wahlrecht ist in den Kommunal- und Landesverfassungen festgelegt und kann sich so von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

In einigen Kommunen erfolgt die Wahl des*der (Ober-)Bürgermeister*in jedoch durch die Gemeindevertretung.

Quelle: Von Alltagsheldinnen und Lokalexpertinnen

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband