Glossar: Ortsvorsteherin, Ortsvorsteher

vertritt seinen Ortsteil gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat und der kommunalen Verwaltung ehrenamtlich. Er*sie leitet den Ortsbeirat und ist dafür zuständig, Sitzungen vorzubereiten und die Anliegen und Beschlüsse des Ortsbeirats mit der Verwaltung oder dem Stadt- und Gemeinderat zu kommunizieren.
Gewählt bzw. bestellt wird der*die Ortsvorsteher*in je nach Bundesland unterschiedlich: Manchmal wählen die Bürger*innen sie direkt bei den Kommunalwahlen mit, meistens wird sie aber vom Ortsbeirat vorgeschlagen und anschließend vom Stadt- oder Gemeinderat bestellt.

Quelle: Kommunalbrevier

← Zurück
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter
Impulse, Veranstaltungen, Tipps und Best Practices sowie neue Studien und Initiativen rund um das Thema Frauen in der Politik - damit sich Frauen in ihrer Vielfalt in der Politik engagieren können und wollen.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die Datenschutzbestimmungen.

Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband