Glossar: Ortsvorsteherin, Ortsvorsteher
vertritt seinen Ortsteil gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat und der kommunalen Verwaltung ehrenamtlich. Er*sie leitet den Ortsbeirat und ist dafür zuständig, Sitzungen vorzubereiten und die Anliegen und Beschlüsse des Ortsbeirats mit der Verwaltung oder dem Stadt- und Gemeinderat zu kommunizieren.
Gewählt bzw. bestellt wird der*die Ortsvorsteher*in je nach Bundesland unterschiedlich: Manchmal wählen die Bürger*innen sie direkt bei den Kommunalwahlen mit, meistens wird sie aber vom Ortsbeirat vorgeschlagen und anschließend vom Stadt- oder Gemeinderat bestellt.
Quelle: Kommunalbrevier
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