Glossar: Kommunale Volksvertretungen

sind die demokratisch gewählten kommunalen Vertretungsgremien auf kommunaler Ebene, also in Gemeinden, Städten und Landkreisen. Sie treffen die Entscheidungen der kommunalen Selbstverwaltung und arbeiten eng mit der kommunalen Verwaltung zusammen.

Die Mitglieder, die kommunalen Mandatsträger*innen, wurden von den wahlberechtigten Bürger*innen direkt gewählt. Sie kommen in der Regel monatlich zu Sitzungen zusammen, stellen Anträge und stimmen über kommunale Belange ab. Die Mandatsträger*innen schließen sich in Fraktionen zusammen und arbeiten in Ausschüssen und Fachbeiräten. Ihre Zusammenarbeit regeln sie in einer Hauptsatzung.

Was die kommunale Vertretung konkret beschäftigt, hängt von Größe, Standort und Finanzkraft der Kommune ab: es kann um Dorfverschönerung gehen, oder um Wirtschaftsförderung, um Jugendprojekte, den Bau eines Krankenhauses, den Busverkehr, einen neuen Straßennamen oder die Öffnungszeiten des Schwimmbades.

Die genaue Bezeichnung dieses Gremiums unterscheidet sich je nach Bundesland – und manchmal je nach Gemeindegröße. Am häufigsten werden die Begriffe Stadt- oder Gemeinderat verwendet. Daneben gibt es in manchen Bundesländern aber auch andere Bezeichnungen: beispielsweise Rat in Niedersachsen, Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung in Brandenburg und Hessen. In manchen Bundesländern gibt es auch regionale Unterschiede: Kommunale Vertretungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein heißen Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung, in einigen Hansestädten dort werden sie aber auch Bürgerschaft genannt.

Das Vertretungsgremium des Landkreises heißt Kreistag; seine Mitglieder sind die Kreisrät*innen bzw. Kreistagsmitglieder.

Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen stellen Sonderfälle dar. Sie sind gleichzeitig Stadt und Bundesland. In Berlin übernimmt das Abgeordnetenhaus, in Hamburg die Bürgerschaft beide Funktionen als Landes- und kommunale Vertretung zugleich. Das Land Bremen ist ein Sonderfall: Es besteht aus zwei Städten. In der Stadt Bremen übernimmt die Bürgerschaft ebenfalls beide Funktionen, die Stadt Bremerhaven hingegen hat zusätzlich eine eigene kommunale Vertretung, die Stadtverordnetenversammlung.

Quellen:

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