Glossar: Kommunale Aufgaben
sind Aufgaben, die die Kommunen selbst leisten dürfen und die nicht vom Bund oder Land übernommen werden. Das nennt man das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung und es gibt jeder Kommune die Freiheit und ihren Bürger*innen die Möglichkeit, das kommunale Leben so zu gestalten, wie sie möchten. Das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung ist sogar in Artikel 28 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Zu den kommunalen Aufgaben gehören:
- Personalhoheit: Die Kommune darf Mitarbeitende selbstständig einstellen, befördern und entlassen.
- Organisationshoheit: Sie entscheidet selbst, wie das Rathaus und die Verwaltung aufgebaut und organisiert werden.
- Planungshoheit: Die Kommune entschiedet, wie Straßen, Häuser oder Parks gebaut und wie Flächen genutzt werden.
- Rechtsetzungshoheit: Sie hat das Recht, eigene Satzungen für die Stadt aufzustellen.
- Finanz- und Steuerhoheit: Sie hat das Recht zu entscheiden, wie viel Geld (Steuern) eingenommen werden und wofür es ausgegeben wird.
Es gibt aber auch Aufgaben, die eine Kommune bewältigen muss. Dazu gehört zum Beispiel ein Grundniveau an Infrastruktur, Dienst- und Sozialleistungen bereitzustellen, die Gemeinde oder Stadt aktiv zu gestalten sowie mit Feuerwehr und Ordnungsamt für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Kommunale Aufgaben lassen sich in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben unterteilen. Pflichtaufgaben muss die Kommune erfüllen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, zum Beispiel der Bau und Unterhalt von Schulen und Straßen, die Müllentsorgen oder das Passwesen. Wie genau sie das umsetzt, kann die Kommune dabei oft selbst entscheiden, bei manchen Pflichtaufgaben macht das Land aber auch genau Vorgaben. Freiwillige Aufgaben dagegen übernimmt die Kommune, obwohl sie nicht dazu verpflichtet ist, zum Beispiel Schwimmbäder, Büchereien oder Stadtfeste. Weil sie freiwillig sind, werden sie oft als Erstes gekürzt, wenn eine Kommune sparen muss.
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