Glossar: Kreistag
ist das zentrale Vertretungsgremium des Landkreises. Die Kreistagsmitglieder oder Kreisrät*innen werden bei der Kommunalwahl von den wahlberechtigten Bürger*innen gewählt. Sie kommen in der Regel einmal im Monat zu einer Sitzung zusammen, sprechen über aktuelle kommunalpolitische Themen und stimmen über Anträge ab, zum Beispiel ob ein neues Kreiskrankenhaus gebaut, eine Berufsschule saniert oder eine neue Busverbindung zwischen zwei Gemeinden eingerichtet werden soll.
Die Mitglieder schließen sich in Fraktionen zusammen und arbeiten in Ausschüssen und Fachbeiräten. Ihre Zusammenarbeit wird in einer Hauptsatzung geregelt.
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