Glossar: Petition

Eine Petition ist eine Form der Bürger*innenbeteiligung. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen (“petitio”) und bedeutet so viel wie “Bitten” oder “Verlangen”. Genau das beschreibt auch eine Petition: Sie ist eine Beschwerde oder Bitte von Bürger*innen an eine Volksvertretung, wie den Stadt- oder Gemeinderat oder den Kreistag, oder an eine Behörde der Verwaltung. Bürger*innen stellen zum Beispiel dann eine Petition, wenn sie sich von einem Amt ungerecht behandelt fühlen, mit einem Gesetz nicht einverstanden sind oder sich dafür einsetzen möchten, dass sich etwas verändert.

Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes festgeschrieben. Jede*r kann eine Petition einreichen, unabhängig davon, wie alt die Person ist oder ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Für eine Petition gelten jedoch bestimmte Regeln.

Wie stellt man eine Petition?

Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden und das Anliegen muss verständlich und nachvollziehbar formuliert sein. Außerdem müssen der Name und die Adresse sowie die Unterschrift der Person, welche die Petition einreicht, angegeben werden. Die Petition kann anschließend per Post oder über das Internet an die zuständige Behörde oder Volksvertretung geschickt werden. Diese ist verpflichtet, das Anliegen entgegenzunehmen und zu bearbeiten, beispielsweise in einer Sitzung. Die Person, welche die Petition eingereicht hat, wird über das Ergebnis informiert.

Für eine Petition können zusätzlich Unterschriften gesammelt werden, entweder vor Ort oder über eine Internetseite, wie zum Beispiel openPetition. Damit eine Petition eingereicht und bearbeitet werden kann, ist es aber nicht erforderlich, dass weitere Personen unterschreiben. Eine Petition kann also auch von einer einzelnen Person eingereicht werden. Viele Unterschriften können einem Anliegen jedoch zusätzliches Gewicht verleihen und zeigen, dass es auch für viele andere Menschen von Bedeutung ist.

Quellen:

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband