Glossar: Amt
kann in der Kommunalpolitik zwei Bedeutungen haben. Zum einen ist ein Amt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Die kommunale Verwaltung ist in unterschiedliche Dezernate und Ämter gegliedert. Jedes Amt ist für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig. Es gibt zum Beispiel das Jugendamt für Kinder, Jugendliche und Familien, das Bürgeramt für Ausweise und Anmeldungen oder das Standesamt für Eheschließungen und Geburtsurkunden.
Zum anderen bezeichnet “Amt” eine öffentliche Funktion oder Position. Wird jemand (Ober-)Bürgermeister*in oder Richter*in, übernimmt die Person ein öffentliches Amt. Sie darf bestimmte Entscheidungen treffen, muss sich dabei aber an Vorgaben und Regeln halten und Verantwortung übernehmen. Auch Funktionen innerhalb einer Partei, zum Beispiel als Kreisvorsitzende*r, werden oft als Ämter bezeichnet.
Quelle: Amt | bpb.de
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