Glossar: Grundgesetz

ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Darin stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in einem Staat. Das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen, das heißt kein anderes Gesetz auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene darf dagegen verstoßen.

Das Grundgesetz wird auch mit GG abgekürzt. Es ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Diese Abschnitte heißen Artikel und sind nummeriert. In den Artikeln 1 bis 19 stehen die Grundrechte. Sie sind die wichtigsten Rechte, die Menschen gegenüber dem Staat haben. Die meisten dieser Rechte schützen alle Menschen, egal ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht. Ein paar gelten aber nur für deutsche Staatsbürger*innen. Das wichtigste Grundrecht für alle Menschen in Deutschland steht in Artikel 1 Absatz 1 GG: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Ein weiteres wichtiges Grundrecht steht in Artikel 3 Absatz 2 GG: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Das Grundgesetz gibt es seit dem Jahr 1949. Damals haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rats gemeinsam das Grundgesetz ausgearbeitet. Der Parlamentarische Rat war eine Versammlung, deren Aufgabe es war, das Grundgesetz, also eine neue Verfassung für Deutschland, zu erstellen. Die 65 Mitglieder waren Politiker*innen aus den Landtagen der westdeutschen Bundesländer. Von den 65 Mitgliedern waren nur 4 Frauen: sie hießen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Als einzige Frauen im Parlamentarischen Rat haben sie zur Entstehen des Grundgesetzes beigetragen. Außerdem haben sie sich ganz besonders dafür eingesetzt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern im Grundgesetz steht und somit verfassungsrechtlich ist. Ohne sie und ihr Engagement wäre es damals nicht zu Artikel 3 Absatz 2 gekommen. Deshalb nennt man sie auch die vier Mütter des Grundgesetzes.

Nach den Grundrechten kommen im Grundgesetz noch viele weitere Artikel. In Artikel 20 GG werden zum Beispiel die Staatsstrukturprinzipien festgelegt. Das sind die grundsätzlichen Prinzipien, nach denen der deutsche Staat aufgebaut ist und funktionieren muss. Zu diesen Prinzipien zählen, dass der deutsche Staat eine Republik, eine repräsentative Demokratie, ein Rechtsstaat, ein Sozialstaat und ein Bundesstaat ist. Außerdem steht darin das Widerstandsrecht, also das Recht der Bürger*innen sich dem Staat zu widersetzen, wenn er sich nicht an das Grundgesetz hält.

In anderen Artikeln wird zusätzlich geregelt, welche Bundesorgane es gibt und was ihre Aufgaben sind oder wie neue Gesetze erlassen werden.

Eine Besonderheit des Grundgesetzes steht außerdem in Artikel 79 Absatz 3 GG: Artikel 1 des Grundgesetzes, also der Abschnitt zur Menschenwürde, sowie Artikel 20 des Grundgesetzes, der Abschnitt zu den Staatsprinzipien, sind der unantastbare Kern des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass sie niemals verändert oder abgeschafft werden können. Deshalb nennt man Artikel 79 Absatz 3 GG auch die “Ewigkeitsklausel”.

Alle anderen Artikel des Grundgesetzes können geändert werden. Dafür wird allerdings eine zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat benötigt. Es ist also sehr schwierig, das Grundgesetz zu ändern.

Quelle: Was sind Grundgesetz, Rechte und Grundrechte? | einfach POLITIK | bpb.de

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