Glossar: Ehrenämter und Hauptämter
in der Kommunalpolitik unterscheiden sich danach, ob ein Amt hauptberuflich oder ehrenamtlich ausgeübt wird.
Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats bzw. des Kreistags üben ein unbezahltes Ehrenamt aus, neben ihrem eigentlichen Beruf und anderen Verpflichtungen. Sie bekommen dafür meist Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder andere Erstattungen. Diese sollen unter anderem den Zeitaufwand, Fahrtkosten oder Verdienstausfälle ausgleichen, die durch die politische Tätigkeit entstehen.
Auch Bürgermeister*innen können je nach Kommune ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sein. Vor allem in kleineren Gemeinden gibt es ehrenamtliche Bürgermeister*innen, während das (Ober-)Bürgermeister*innenamt in größeren Städten meist hauptamtlich ausgeübt wird. Der*die Landrat*rätin übt das Amt hauptamtlich aus.
Viele Bereiche der Kommunalpolitik beruhen auf ehrenamtlichem Engagement. Bürger*innen engagieren sich beispielsweise in Parteien, Wähler*innengemeinschaften oder kommunalen Gremien und können dadurch direkt an kommunalpolitischen Entscheidungen mitwirken. Deshalb ist es wichtig, Kommunalpolitik so zu gestalten, dass alle daran teilhaben können.
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