Hybride Sitzungen – Mehr Flexibilität für die Kommunalpolitik
Immer mehr Kommunen setzen auf digitale Lösungen: Hybride Formate ermöglichen die Teilnahme an Sitzungen auch aus der Ferne und gestalten so kommunalpolitische Mitwirkung breiter und inklusiver.
Göttingen ist eine von mittlerweile vielen Städten, Gemeinden und Kommunen, wo hybride Ratssitzungen stattfinden: Mitglieder der Gremien können digital an Sitzungen teilnehmen, vorausgesetzt, mindestens die Mehrheit der Mitglieder ist in Präsenz vor Ort. Auch abgestimmt wird digital, nur geheime Abstimmungen und Wahlen müssen in Präsenz stattfinden.
Auch in Hohen-Neuendorf sind hybride Sitzungen längst Alltag. Gremiumsmitglieder können entweder im Sitzungssaal oder digital zugeschaltet teilnehmen. Abstimmungen erfolgen elektronisch und zugeschaltete Mandatsträger*innen geben ihre Stimme sichtbar per Kamera ab. Die Geschäftsordnung macht dies gemäß § 34 Abs. 1a der Kommunalverfassung Brandenburg möglich.
Digitalisierung erleichtert auch direkte Bürger*innenbeteiligung. In Hohen Neuendorf wird die Einwohner*innenfragestunde live ins Foyer übertragen. Wer eine Frage stellen möchte, gibt im Vorfeld eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung ab. Einblicke in öffentliche Sitzungen per Livestream bietet auch der Landkreis Ostholstein. Einwohner*innen können sich ortsunabhängig zu Sitzungen des Kreistags oder der Ausschüsse zuschalten und so niedrigschwellig an kommunalpolitischen Prozessen teilhaben. Gerade im ländlichen Raum, wo Anfahrtswege oft lang sind und Mobilität nicht immer selbstverständlich ist, stellt dies einen wichtigen Schritt hin zu mehr Beteiligung dar.
Rechtliche Voraussetzungen
Damit Kommunen hybride Sitzungen umsetzen können, bedarf es allerdings der Zustimmung von Landtag und Stadt- oder Gemeinderat: Die Bundesländer müssen ihre Gemeindeordnungen ändern. Viele haben das bereits gemacht, beispielsweise Brandenburg ebnete den Weg für hybride Sitzungen: Der zum 1. Juli 2021 geänderten Kommunalverfassung ging eine Änderung der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung am 19. Juni 2020 voraus, die die Möglichkeit für digitale Sitzungen schuf. 1Mit Kind in die Politik (Friedrich, Sarah, Walchshäusl, Dorothea, Weidhofer, Cécile. Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. EAF Berlin 2022.)S. 36
Auch mit der Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom März 2021 (Artikel 47a (1)) erhielten die Kommunen die Möglichkeit, die Sitzungsteilnahme durch Ton Bild-Übertragung in ihren Geschäftsordnungen zu regeln. Die Voraussetzung ist, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz gesichert wird und die Sitzung auch in Präsenz stattfindet. 2Mit Kind in die Politik (Friedrich, Sarah, Walchshäusl, Dorothea, Weidhofer, Cécile. Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. EAF Berlin 2022.)S. 36
Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss im April 2022 das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“. Damit haben alle Gemeinden die rechtliche Grundlage, um ihre Satzungen anzupassen und die Ausschusssitzungen hybrid abzuhalten. 3Mit Kind in die Politik (Friedrich, Sarah, Walchshäusl, Dorothea, Weidhofer, Cécile. Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. EAF Berlin 2022.)S. 38
Danach liegt es an den kommunalen Mandatsträger*innen zu entscheiden, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Ratsarbeit digital stattfinden kann, und ihre Geschäftsordnungen entsprechend zu ändern. Dies kann zu großen Unterschieden zwischen Kommunen in demselben Bundesland führen. 4Mit Kind in die Politik (Friedrich, Sarah, Walchshäusl, Dorothea, Weidhofer, Cécile. Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. EAF Berlin 2022.)S. 35
Ein gesetzlicher Klärungsbedarf, vor allem hinsichtlich der Transparenz der Abstimmungen, besteht nach wie vor. Die größte Hürde: Beschlüsse, die in digitalen und hybriden Sitzungen getroffen wurden, könnten als rechtswidrig erklärt und angefochten werden. Verantwortlich dafür ist die mangelnde Abstimmungstransparenz. Um mehr Transparenz bei der Abstimmung zu schaffen, hat der Stadtrat in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) auf Initiative der Stadtverwaltung im Mai 2022 beschlossen, das Sitzungsprogramm Open Slides zur namentlichen Einblendung der Abstimmungsergebnisse bei der Ratssitzung zu erproben. 5Mit Kind in die Politik (Friedrich, Sarah, Walchshäusl, Dorothea, Weidhofer, Cécile. Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. EAF Berlin 2022.)S. 36
Weiterführende Informationen
- Mit Kind in die Politik (Friedrich, Sarah, Walchshäusl, Dorothea, Weidhofer, Cécile. Mit Kind in die Politik. Gute Praktiken für die Vereinbarkeit von Familie und kommunalpolitischem Ehrenamt. EAF Berlin 2022.)
- Der Einzug der digitalen Ratsarbeit
- Ratsinformationssystem | Stadt Göttingen
- SVV als Hybrid-Sitzung | Stadt Hohen Neuendorf
- Livestream / Kreis Ostholstein (Kreisverwaltung)
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