Glossar: Mehrheit
ist ein demokratisches Prinzip bei Abstimmungen und Wahlen und bedeutet, dass sich die Meinung der meisten durchsetzt. Es gibt aber verschiedene Arten von Mehrheit.
- Absolute Mehrheit: Mehr als die Hälfte der Stimmen (also mehr als 50%). Sie ist beispielsweise bei der Wahl von Bürgermeister*innen in vielen Bundesländern im ersten Wahlgang erforderlich.
- Relative Mehrheit: Wer mehr Stimmen als alle anderen erhält, hat die relative Mehrheit – auch wenn das weniger als 50% sind. Das ist typisch für Wahlen mit mehreren Kandidierenden oder Parteien.
- Einfach Mehrheit (auch Mehrheit der abgegeben Stimmen): Es gibt mehr Ja- als Nein-Stimmen. Enthaltungen werden dabei in der Regel nicht mitgezählt. Diese Mehrheit ist häufig für Beschlüsse in Gemeinderäten oder Kreistagen ausreichend.
- Zwei-Drittel-Mehrheit (oder qualifizierte Mehrheit): Mit mindestens zwei Drittel der Stimmen ist sie eine besonders hohe Mehrheit. Sie wird für sehr wichtige Entscheidungen benötigt, zum Beispiel wenn ein Stadtrat bzw. Kreistag seine Hauptsatzung ändern möchte oder wenn das Grundgesetz geändert werden soll.
Quelle: Mehrheit | bpb.de
Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband
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