Glossar: Redezeit

ist die festgelegte Zeit für einzelne Wortbeiträge der Mandatstragenden in einer Sitzung einer kommunalen Volksvertretung und deren Reihenfolge. Wie lang die Redezeit für einzelne Ratsmitglieder ist, steht in der Geschäftsordnung der Kommune und ist deshalb von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Die Redezeit für normale Wortmeldungen liegt oft bei zwei bis fünf Minuten, größere Beiträge können aber auch mehr Zeit bekommen. Bei Debatten zum Haushalt oder anderen wichtigen Themen ist die Redezeit oft auch länger. Wie die Redezeit dabei verteilt wird, ist unterschiedlich je nach Kommune. Manche Kommunen orientieren sich an der Fraktionsgröße, andere legen eine einheitlichen Redezeit für alle Ratsmitglieder fest.

Die Begrenzung der Redezeit ist oft sehr sinnvoll: sie führt dazu, dass Wortbeiträge nicht ausufern und die Sitzung pünktlich enden kann. Ist die Redezeit pro Person begrenzt, können außerdem mehr einzelne Ratsmitglieder zu Wort kommen und nicht wenige Personen die Debatte dominieren. Ist die Redezeit dagegen pro Fraktion vorgegeben, kann das Zeitkontingent auch komplett von einer einzelnen Person genutzt werden. Dieser Effekt tritt dann nicht automatisch ein.

Quelle: Kommunalbrevier

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