Glossar: Beigeordnete
unterstützen die Arbeit des*der (Ober-)Bürgermeister*in oder Landrat*rätin bei der Leitung der Kommune. Sie übernehmen Verantwortung für bestimmte Bereiche der kommunalen Verwaltung, zum Beispiel für Finanzen, Soziales, Bildung oder Stadtentwicklung. Das Amt kann je nach Kommune hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich ausgeübt werden.
Beigeordnete werden von den kommunalen Volksvertretungen gewählten und leiten eigene Fachbereiche oder Dezernate. Je nach Kommune können neben hauptamtlichen auch neben- oder ehrenamtliche Beigeordnete Verantwortung für bestimmte Fachbereiche übernehmen.
Beigeordnete, die ein Dezernat leiten, werden oft auch als Dezernent*innen bezeichnet. Außerdem ist der*die Erste Beigeordnete die Stellvertretung des*der (Ober-)Bürgermeister*in. Die genaue Bezeichnung der Beigeordneten variiert von Bundesland zu Bundesland. In Hessen und Baden-Württemberg heißen sie in größeren Städten oft Bürgermeister*in, in kleineren hessischen Kommunen Erste*r Stadträtin*rat. Die Amtsbezeichnung Senator*in ist in den Hansestädten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern üblich, während in Bayern die Bezeichnung berufsmäßige*r Stadträtin*rat verwendet wird.
Die verschiedenen Bezeichnungen meinen oft ähnliche Funktionen: politische Leitungspositionen in der Verwaltung mit Verantwortung für bestimmte Fachbereiche.
Quelle: Beigeordnete | bpb.de
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