Glossar: Einwohnerantrag

ist ein Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Einwohner*innen können so den Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag dazu verpflichten, sich in einer öffentlichen Sitzung mit einem bestimmten politischen Thema auseinanderzusetzen. Somit wird eine Diskussion angestoßen und kann sogar dazu führen, dass ein Antrag gestellt und ein Beschluss gefasst wird. Sind Einwohner*innen beispielsweise unzufrieden mit dem kulturellen Angebot in der Stadt, können sie einen Einwohner*innenantrag dazu stellen, damit das Thema in der kommunalen Volksvertretung besprochen wird und mögliche Lösungsansätze gefunden werden.

Einwohner*innenanträge (in Bayern und Bremen: Bürger*innenanträge) müssen sich immer auf kommunale Angelegenheiten beziehen, also Angelegenheiten, für die die Stadt oder die Gemeinde zuständig ist. In Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen können Einwohner*innenanträge auch auf Landkreisebene gestellt werden. In der Regel können alle wahlberechtigten Bürger*innen einen solchen Antrag stellen.

Dazu müssen sie eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften sammeln. Wer unterschreiben darf und wie viele Unterschriften nötig sind, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Je nach Bundesland sind das ein bis fünf Prozent der Einwohner*innen oder Wahlberechtigten. Unterschreiben dürfen oft auch nicht-wahlberechtigte Einwohner*innen, also Menschen ohne deutschen Pass oder junge Menschen ab 14 oder 16 Jahren.

Der Antrag muss außerdem schriftlich bei der kommunalen Verwaltung eingereicht werden und das Anliegen erklären und begründen. In manchen Bundesländern muss außerdem ein Finanzierungsplan eingereicht werden.

Nach der Einreichung wird der Antrag von der kommunalen Verwaltung geprüft. Ist er gültig, muss der Stadt-, Gemeinderat oder Kreistag innerhalb einer bestimmten Frist, meist innerhalb von drei Monaten, in einer öffentlichen Sitzung darüber beraten. Dazu werden die Initiator*innen des Einwohner*innenantrags eingeladen. Die Ergebnisse müssen öffentlich gemacht werden.

Quelle: Was ist ein Einwohnerantrag? – Gesellschaft für Klima und Demokratie

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