Glossar: Amtsperiode
ist die Zeit, für die eine Person ihr Amt ausübt, nachdem sie gewählt oder ernannt wurde. In dieser Zeit hat die Person bestimmte Aufgaben, Rechte und Verantwortung. Die Amtsperiode eines*einer (Ober-)Bürgermeister*in dauert, je nach Bundesland, fünf bis acht Jahre. Das heißt, dass er*sie für diesen Zeitraum das Amt ausübt. Für gewählte Mitglieder einer kommunalen Volksvertretung wird dagegen meist der Begriff Wahlperiode verwendet, da sie ein Mandat und kein Amt innehaben.
Quelle: Amtsperiode | bpb.de
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