Glossar: Kommunalverfassung

legt die rechtliche Regelung zur Organisation der Kommunen fest.

Es wird zwischen der äußeren und der inneren Kommunalverfassung unterschieden. Die äußere Kommunalverfassung regelt das Verhältnis zwischen der Stadt oder Gemeinde und dem Staat. Sie legt zum Beispiel das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und die kommunalen Aufgaben fest. Darin steht aber auch, dass Kommunen sich an Bundes- und Landesgesetze halten müssen.
Die innere Kommunalverfassung regelt den Aufbau und die Organisation der Stadt oder Gemeinde. Darin steht, wie die kommunalen Volksvertretungen gewählt werden oder welche Rolle der*die (Ober-)Bürgermeister*in einnimmt.
Diese Regeln stehen in den Gemeindeordnungen der Bundesländer sowie in weiteren Landesgesetzen wie der Landkreisordnung oder dem Kommunalwahlgesetz. Je nach Bundesland heißt das zentrale Gesetz unterschiedlich, meist “Gemeindeordnung”, in Niedersachsen zum Beispiel “Kommunalverfassungsgesetz”.

Zusammen bilden diese Gesetze die Kommunalverfassung eines Bundeslandes. In fast allen deutschen Bundesländern hat sich die Süddeutsche Ratsverfassung durchgesetzt. Sie räumt dem*der (Ober-)Bürgermeister*in eine sehr wichtige Rolle ein. Nur in Hessen und in Bremerhaven gilt noch die sogenannte Magistratsverfassung. In Hessen bedeutet das, dass der*die (Ober-)Bürgermeister*in nicht alleine, sondern gemeinsam mit den Beigeordneten im sogenannten Magistrat die kommunale Verwaltung leitet. In Bremerhaven wird der*die (Ober-)Bürgermeister*in nicht direkt von den Bürger*innen gewählt, sondern von der Stadtverordnetenversammlung ernannt.

Quelle: Kommunalverfassungen | bpb.de

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