Glossar: Kommunalwahlen
sind Wahlen, die in Gemeinden, Städten und Landkreisen stattfinden. Das Recht, dass Bürger*innen ihre Vertreter*innen in jeder Gemeinde, Stadt und Landkreis wählen dürfen, steht in Art. 28 des Grundgesetzes. Die Wahl findet nach den fünf Wahlgrundsätzen statt: sie ist allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar.
Um bei einer Wahl selbst kandidieren zu können, lässt man sich meist über eine Partei oder Freie Wähler*innengruppe aufstellen. Es ist aber auch möglich, als Einzelperson zu kandidieren. Dafür müssen genügend Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Schon einige Monate vor der Wahl beginnen Parteien und Wähler*innengruppen damit, Kandidat*innen zu suchen und Wahllistenplätze zu vergeben. Listenplätze bestimmen die Reihenfolge, nach der Mandate für die kommunale Volksvertretung vergeben werden, je nach dem wie viele Wähler*innenstimmen die politische Partei oder Freie Wähler*innengruppe erlangt hat. Die eigentlichen Wahlvorschläge müssen dann meist einige Wochen vor dem Wahltermin offiziell eingereicht werden. Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Das Wahlrecht in den Kommunal- und Landesverfassungen regelt, wer wählen gehen darf und wer gewählt werden darf. Außerdem gibt es Unterschiede dabei, wie die Stimmen verteilt werden und wie lang eine Amtsperiode ist.
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