Glossar: Gleichstellungsbeauftragte

arbeiten für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis. Sie achten darauf, dass bei Entscheidungen die Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt wird, und bringen die Interessen der Gleichstellung in Verwaltung und Kommunalpolitik ein.

Gleichstellungsbeauftragte gibt es, weil Frauen und Männer in vielen Bereichen noch nicht die gleichen Chancen haben. Sie sollen dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichstellung zu fördern. In vielen Bundesländern ist gesetzlich geregelt, dass Kommunen oder Landkreise Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen. Die genauen Vorgaben unterscheiden sich jedoch nach Bundesland. Je nach Größe der Kommune oder den Regelungen des Bundeslandes arbeiten Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich oder ehrenamtlich.

Sie wirken nach außen auf die Stadtgesellschaft ein, sensibilisieren für Benachteiligungen und unterstützen Projekte zur Förderung von Chancengleichheit. Außerdem können sie Betroffene von Diskriminierung beraten oder an passende Hilfsangebote vermitteln.

Innerhalb der Verwaltung setzen sie sich zum Beispiel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, sind Ansprechpersonen bei Fragen zu Sexismus und wirken darauf hin, dass Frauen und Männer bei Einstellungen, Beförderungen und Führungspositionen die gleichen Chancen haben.

Auch Parität in der Politik fördern sie, indem sie Frauen vernetzen, sie über Möglichkeiten des politischen Engagements informieren und den Zugang zur Kommunalpolitik erleichtern.

Quelle: Aufgaben von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten – Gleichstellungsportal

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband