Glossar: Bürgerbegehren

ist ein Verfahren der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürger*innen können damit politische Entscheidungen in ihrer Kommune selbst anstoßen oder verhindern. Ausgeschlossen davon sind Entscheidungen, die den Haushalt oder die personelle Besetzung von öffentlichen Einrichtungen betreffen. Kommt ein Bürger*innenbegehren zustande, entscheiden am Ende alle Wahlberechtigten in einem Bürger*innenentscheid.

Sind Bürger*innen mit einem Vorhaben, wie dem Bau einer großen Verkehrsstraße durch ein Wohngebiet, nicht einverstanden, können sie sich durch ein Bürger*innenbegehren dagegen wehren. Sie können aber auch eigene Vorhaben umsetzen, wie das Pflanzen von mehr Bäumen in der Innenstadt.

Damit ein Bürger*innenbegehren erfolgreich ist, muss es von einer oder mehreren Personen initiiert und eine bestimmte Anzahl an Unterschriften von wahlberechtigten Bürger*innen gesammelt werden. Außerdem muss das Anliegen schriftlich erklärt und begründet sowie bei der kommunalen Verwaltung eingereicht werden. Häufig müssen auch Informationen zu Kosten und Finanzierung angegeben werden.

Im Beispiel der Begrünung der Innenstadt muss also erklärt werden, warum es zu wenige Bäume gibt und dass die Natur durch die Begrünung profitieren würde und Abgase vermindert würden. Darüber hinaus muss erklärt werden, wo man mehr Bäume pflanzen könnte, ob es bereits Grünflächen gibt, die man nutzen könnte oder ob Platz für die Bäume bereitgestellt werden muss. Außerdem muss die Finanzierung geplant werden: Wie teuer wird das Projekt? Und von welchen Geldern soll es bezahlt werden? Werden ausreichend Unterschriften gesammelt, kommt es zu einem Bürger*innenentscheid. Wie viele Unterschriften notwendig sind und welche Regeln gelten, ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt und meistens  abhängig von der Größe der Kommune. In Nürnberg (Bayern) reicht es beispielsweise, wenn fünf Prozent der wahlberechtigten Bürger*innen unterschreiben, in der ähnlich großen Stadt Saarbrücken im Saarland müssen es sogar zehn Prozent sein.

Quellen

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband