Glossar: Sachkundige Bürgerin / Einwohnerin, Sachkundiger Bürger / Einwohner
sind Personen, die von der kommunalen Volksvertretung in Ausschüsse und Fachbeiräte berufen werden. Sie haben kein politisches Mandat, sind also keine gewählten kommunalen Mandatsträger*innen. Meistens kommen sie aber aus den Reihen der in der kommunalen Volksvertretung vertretenen Parteien oder Wähler*innengruppen.
Sie beraten in Ausschüssen und Fachbeiräten kommunale Mandatsträger*innen in ihren Entscheidungen.
Sachkundige Einwohner*innen haben dabei kein Stimmrecht. Sachkundige Bürger*innen haben je nach Bundesland teilweise ebenfalls nur eine beratende Funktion, in manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen aber auch volles Stimmrecht. Sachkundige Bürger*innen müssen das passive Wahlrecht für die kommunale Volksvertretung besitzen. Sachkundige Einwohner*innen unterscheiden sich von den Sachkundigen Bürger*innen darin, dass sie nicht die deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft haben. Die Anzahl der Sachkundigen Bürger*innen bzw. Einwohner*innen im jeweiligen Gremium muss unter der Anzahl kommunaler Mandatsträger*innen liegen.
Die Bezeichnung ist allerdings nicht in jedem Bundesland gleich: sie heißen zum Beispiel Bürgerdeputierte in Berlin oder zubenannte Bürger in Hamburg. Der Name folgt dabei nicht immer der Bürger*innen bzw. Einwohner*innen Logik: In Berlin zum Beispiel ist trotz der Bezeichnung “Bürgerdeputierte” keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft nötig.
In Bayern, Hessen, im Saarland und in Bremerhaven gibt es das Konzept der Sachkundigen Bürger*innen bzw. Einwohner*innen hingegen gar nicht.
Quelle: Glossar
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