Glossar: Einwohnerversammlung

ist ein Format formeller Bürger*innenbeteiligung auf kommunaler Ebene und fördert die direkte Kommunikation zwischen der Kommunalverwaltung und der Einwohner*innenschaft. Die Einwohner*innen werden von der Verwaltung über aktuelle Themen und Entwicklungen informiert und können Fragen stellen, Anregungen geben oder Probleme ansprechen. Dabei handelt es sich immer um wichtige kommunale Angelegenheiten.

Die Form und Ausgestaltung der Einwohner*innenversammlung ist den Bundesländern überlassen und variiert deshalb stark. In einigen Bundesländern gilt sie als zentrales Beteiligungsformat und findet regelmäßig statt – teilweise sogar verpflichtend einmal im Jahr. Mancherorts kann eine Einwohner*innenversammlung auch durch die Einwohner*innen selbst, zum Beispiel durch eine Unterschriftensammlung, einberufen werden. Teilweise sind die Kommunalverwaltung oder kommunale Volksvertretung außerdem verpflichtet, die eingebrachten Anregungen innerhalb einer bestimmten Frist zu behandeln.

In anderen Bundesländern sind Einwohner*innenversammlungen dagegen weniger verbindlich geregelt oder nicht ausdrücklich in den Landesgesetzen verankert.

Quelle: Einwohnerversammlung: Beteiligungsportal Baden-Württemberg

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband