Glossar: Dringlichkeitsantrag

ist ein Antrag, eine Änderung an der Tagesordnung vorzunehmen, nachdem die Sitzung bereits begonnen hat. Vielleicht ist in einer Diskussion ein neues, sehr wichtiges Thema aufgekommen, das in der Sitzung noch diskutiert werden sollte. Oder ein Ereignis der letzten Tage muss unbedingt besprochen werden, hat es aber noch nicht auf die Tagesordnung geschafft.
Wird ein Dringlichkeitsantrag gestellt, muss in der Regel eine qualifizierte Mehrheit, häufig eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder, zustimmen, damit der Punkt noch aufgenommen wird. Dabei wird nur über die Dringlichkeit des Themas abgestimmt, nicht über das Thema selbst. Genauso können auch Punkte mit einer Zweidrittelmehrheit  von der Tagesordnung gestrichen werden, wenn andere Themen wichtiger sind oder sich der Punkt bereits erledigt hat.

Quelle: Kommunalbrevier

← Zurück
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter
Impulse, Veranstaltungen, Tipps und Best Practices sowie neue Studien und Initiativen rund um das Thema Frauen in der Politik - damit sich Frauen in ihrer Vielfalt in der Politik engagieren können und wollen.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die Datenschutzbestimmungen.

Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband