Glossar: Bürgerrat

ist ein Gremium, in dem per Los ausgewählte Bürger*innen vertreten sind. Somit soll es die Vielfalt der Bürger*innen widerspiegeln. Bürger*innenräte erarbeiten Empfehlungen zum Umgang mit einem Thema und werden in der Regel von der kommunalen Volksvertretung oder der Kommunalverwaltung beauftragt. Diese nehmen die Empfehlungen des Bürgerrats entgegen und lassen sie in die politische Entscheidungsfindung einfließen. Ein Bürger*innenrat kann beispielsweise zum Thema “Wie können wir die Innenstadt attraktiver gestalten?” einberufen werden. Die Teilnehmenden des Bürger*innenrats kommen in mehreren Sitzungen zusammen. Dort informieren Expert*innen zu dem Thema und die Bürger*innen diskutieren ihre Meinungen und Lösungsvorschläge in kleinen Gruppen. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Dokument zusammengefasst. Darin stehen dann die Empfehlungen des Bürger*innenrats an die Politik. Zum Beispiel: mehr Sitzgelegenheiten auf dem Marktplatz, ein neuer Spielplatz für Kinder oder bessere Busverbindungen, damit man besser in die Innenstadt kommt.

Ein Bürger*innenrat kann also keine Entscheidungen treffen. Stattdessen hilft er der Volksvertretung oder der Verwaltung dabei, eine Entscheidung zu treffen.

Bürger*innenräte als Format dialogischer Bürger*innenbeteiligung fördern den Austausch zwischen Bürger*innen und Politik und ermöglichen durch das Losverfahren die Beteiligung von Bürger*innen unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Politikerfahrung und Bildungsstand.

Quelle: Bürgerräte in Theorie und Praxis | Demokratie jenseits von Wahlen | bpb.de

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband