Glossar: Bebauungsplan

ist ein detaillierter Plan, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Darin steht zum Beispiel, ob dort Wohnungen, Geschäfte oder Gewerbe entstehen dürfen, wie hoch Gebäude sein dürfen oder wie dicht gebaut werden darf. Die Regeln gelten für alle Grundstücke im betroffenen Gebiet, unabhängig davon, ob sie Privatpersonen, Unternehmen, Investor*innen oder der Kommune gehören. Wer dort bauen möchte, muss sich an den Bebauungsplan halten.

Der Bebauungsplan wird von der Kommune auf Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt. Darin werden häufig neue Wohngebiete, Gewerbeflächen oder Straßen geplant. Die kommunale Verwaltung erarbeitet einen Entwurf, über den der Rat berät. Bürger*innen und Behörden können den Entwurf öffentlich einsehen und Stellungnahmen oder Einwände abgegeben: Dabei geht es zum Beispiel um Fragen des Verkehrs, der Umwelt oder der sozialen Infrastruktur, etwa ob genügend Kita-Plätze vorhanden sind. Die Hinweise werden geprüft und gegeneinander abgewogen. Anschließend stimmt der Rat über den Bebauungsplan ab. Wird er von der Mehrheit beschlossen, gilt er als Satzung und ist rechtsverbindlich.

Gegen den Bebauungsplan kann später auch vor Gericht geklagt werden.

Quelle: Glossar

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