Glossar: Landkreis

besteht aus kreisangehörigen Gemeinden und Städten. Die 294 Landkreise in Deutschland sind unterschiedlich groß und reichen beispielsweise von sechs Gemeinden im Landkreis Ammerland in Niedersachen bis zu 235 Gemeinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.

Das Oberhaupt eines Landkreises ist der*die Landrat*rätin und leitet die Kreisverwaltung und den Kreistag. Der Landkreis übernimmt Aufgaben, die für Gemeinden und Städte zu aufwendig sind. Diese sind sehr umfangreich: Landkreise sind beispielsweise Träger von Krankenhäuern, Schulen und dem Busverkehr. Außerdem sind sie zuständig für den Erhalt der Kreisstraßen (die Straßen, die außerorts die Gemeinden und Städte miteinander verbinden), den Denkmalschutz und die Müllentsorgung. So tragen Landkreise maßgeblich dazu bei, dass das Leben im Kreis funktioniert. Das Sozialamt sowie das Gesundheitsamt sind auch dem Landkreis zugehörig. Das Sozialamt unterstützt ältere oder erwerbsgeminderte Menschen, während das Gesundheitsamt die Bevölkerung vor Infektionskrankheiten schützt, Gesundheitsvorsorge durchführt und darauf achtet, dass Hygienestandards in Gastronomien, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden.

In kreisfreien Städten übernehmen die Städte die Aufgaben des Landkreises.

Quellen:

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband