Glossar: Ordnungsruf
Der Ordnungsruf ist eine Maßnahme der Sitzungsleitung, um bei Sitzungen kommunalpolitischer Gremien für Ordnung zu sorgen. Er kann gegenüber Mandatsträger*innen ausgesprochen werden, wenn sie gegen die geltenden Regeln verstoßen oder den Ablauf einer Sitzung stören.
Gründe für einen Ordnungsruf können zum Beispiel Beleidigungen, persönliche Angriffe oder wiederholtes Unterbrechen anderer Redner*innen sein.
Mit dem Ordnungsruf weist die Sitzungsleitung auf das störende Verhalten hin und fordert die betreffende Person dazu auf, sich an die Regeln der Sitzung zu halten. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können – abhängig von den geltenden Regeln – Geldstrafen folgen.
Quelle: Ordnungsruf – Begriffserklärung
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