Glossar: Gleichberechtigung

Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht und bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Chancen haben.

In Deutschland ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern seit 1949 im Grundgesetz Art.3 Abs. 2 verankert: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”. Doch nur weil die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert ist, heißt es nicht, dass es in der Realität genauso aussieht. Frauen sind heute trotzdem noch benachteiligt. Zum Beispiel, weil sie weniger Geld für die gleiche Arbeit bekommen oder weil sie aufgrund ihres Geschlechts im Alltag und im Beruf diskriminiert werden.

Gleichberechtigung geht aber noch über die Geschlechter hinaus: Mit der “Ehe für alle” sind schwule und lesbische Paare seit 2017 gleichberechtigt. Sie können heiraten und Kinder adoptieren. Trotzdem erleben sie in ihrem Alltag noch Diskriminierung.

Und auch Menschen mit Migrationsbiografie, People Of Colour oder Menschen mit Behinderung erleben oft, dass sie nicht genauso behandelt werden wie ihre Mitmenschen oder im Alltag und Beruf benachteiligt sind.

Quellen:

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband