Wie Kommunen kinderfreundlicher werden
Eine Kinderfreundliche Kommune orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen – bei Entscheidungen der Verwaltung, die sie betreffen und bei der Gestaltung der Kommune.
Dabei geht es um ganz konkrete Fragen: Sind Schulwege sicher? Werden Kinder vor Gewalt geschützt? Haben sie genug Raum zum Spielen und Treffen? Können sie ihre Meinung sagen, wenn über Schulen, Freizeitangebote oder öffentliche Räume entschieden wird? Und kennen sie ihre Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention?
Kinderfreundliche Kommunen schaffen dafür feste Strukturen. Sie richten Anlaufstellen ein, die Kinder und Jugendliche unterstützen und ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung sichtbar machen. Sie entwickeln langfristige Beteiligungsmöglichkeiten und informieren junge Menschen über ihre Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention. Denn nur wer die eigenen Rechte kennt, kann sie auch einfordern.
Auf diesem Weg begleitet das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Angebote, Planungen und Verwaltungsstrukturen so weiterzuentwickeln, dass Kinderrechte im kommunalen Alltag mitgedacht werden. Kinder und Jugendliche werden dabei nicht nur informiert – sie werden aktiv einbezogen. Das ist wichtig für die Demokratie vor Ort. Junge Menschen erleben: Meine Meinung zählt – und Beteiligung kann wirklich etwas verändern. Gleichzeitig ist Kinderfreundlichkeit auch ein Standortfaktor. Kommunen, die Kinder, Jugendliche und Familien ernst nehmen, investieren in Lebensqualität – heute und für die Zukunft.
Der Weg zur Kinderfreundlichen Kommune läuft in mehreren Schritten. Zuerst fasst das Kommunalparlament einen Beschluss. Danach folgt eine Bestandsaufnahme: Wie kinderfreundlich ist die Kommune? Dazu werden Verwaltung, Kinder und Jugendliche werden befragt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entsteht gemeinsam mit Akteur*innen aus der Kommune sowie Kindern und Jugendlichen ein Aktionsplan. Darin wird festgelegt, welche Maßnahmen umgesetzt werden, wer verantwortlich ist und welche Zeit- und Finanzierungspläne es gibt.
Für die Umsetzung des Aktionsplans erhält die Kommune für drei Jahre das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. In dieser Zeit geht es darum, die vereinbarten Maßnahmen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Schritt für Schritt umzusetzen.
Wie unterschiedlich das aussehen kann, zeigen Beispiele aus der Praxis der über 60 Kinderfreundlichen Kommunen in Deutschland. In Regensburg gibt es ein Konzept für verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung. Spielplätze dürfen dort zum Beispiel nur noch mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gebaut und erneuert werden. In Hanau werden Kinderrechte in Schulen verankert: Lehrkräfte werden regelmäßig dazu fortgebildet und Schüler*innen lernen ihre Rechte unter anderem an Projekttagen kennen. In Köln arbeitet ein Kinder- und Jugendbüro als Schnittstelle zwischen jungen Menschen, Verwaltung und Politik.
Damit Kinderrechte nicht nur in einzelnen Projekten relevant sind, sondern auch bei der Arbeit der Verwaltung besonders beachtet werden, bietet der Verein Workshops an. Sie unterstützen dabei, Kinderrechte in Verwaltungsverfahren und ämterübergreifenden Strukturen zu verankern.
Für Kommunen lohnt sich der Prozess mehrfach: Sie entwickeln zukunftsorientierte Maßnahmen, stärken Beteiligung und zeigen, dass junge Menschen vor Ort ernst genommen werden. Das Siegel macht dieses Engagement auch nach außen sichtbar.
Die Kosten für die Teilnahme am Programm liegen – je nach Größe der Kommune – bei 8.000 bis 21.000 Euro jährlich.
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