Zwei Personen sitzen am Tisch. Eine Person nutzt einen Laptop. Eine andere Person hält einen Stift.

Fraktionsvorsitz im Duo – Mehr Schultern, weniger Last

Politische Verantwortung muss nicht immer auf einer einzelnen Person lasten. Wird sie auf mehrere Köpfe verteilt, entsteht mehr Flexibilität, Ausfälle lassen sich leichter auffangen und das Engagement wird für viele überhaupt erst machbar. Genau das ermöglicht seit Kurzem eine Änderung der Entschädigungsverordnung in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem 1. Januar 2024 können Fraktionen in Nordrhein-Westfalen ihren Vorsitz offiziell als Doppelspitze führen – mit geteilter Verantwortung und geteilter Aufwandsentschädigung. Die neue Regelung macht erstmals ausdrücklich die Aufteilung der Entschädigung zwischen zwei gleichberechtigten Vorsitzenden möglich.

Sitzungen, Ausschussarbeit, Anträge oder Presseanfragen lassen sich so besser aufteilen und Präsenzpflichten flexibler gestalten. Die Folge: weniger Überlastung, mehr Planbarkeit und mehr Raum für Beruf, Familie oder andere Verpflichtungen.

Mit der geplanten Reform der Kommunalverfassung soll das Modell nicht nur in der Entschädigung geregelt, sondern auch gesetzlich verankert werden. Ein Schritt hin zu einer modernen politischen Kultur, die Verantwortung teilt und Engagement fördert.

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