Fraktionsvorsitz im Duo – Mehr Schultern, weniger Last
Seit dem 1. Januar 2024 können Fraktionen in Nordrhein-Westfalen ihren Vorsitz offiziell als Doppelspitze führen – mit geteilter Verantwortung und geteilter Aufwandsentschädigung. Die neue Regelung macht erstmals ausdrücklich die Aufteilung der Entschädigung zwischen zwei gleichberechtigten Vorsitzenden möglich.
Sitzungen, Ausschussarbeit, Anträge oder Presseanfragen lassen sich so besser aufteilen und Präsenzpflichten flexibler gestalten. Die Folge: weniger Überlastung, mehr Planbarkeit und mehr Raum für Beruf, Familie oder andere Verpflichtungen.
Mit der geplanten Reform der Kommunalverfassung soll das Modell nicht nur in der Entschädigung geregelt, sondern auch gesetzlich verankert werden. Ein Schritt hin zu einer modernen politischen Kultur, die Verantwortung teilt und Engagement fördert.
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