Eine erwachsene Person hält ein Neugeborenes im Arm.

Elternzeit in der Politik – Geschäftsordnung schafft Vertretungslösung

Elternschaft ist im parlamentarischen Alltag bislang kaum mitgedacht – insbesondere nach der Geburt eines Kindes fehlen verlässliche Regelungen, die den Bedürfnissen junger Familien im Amt gerecht werden. Eine Vertretungsregelung des Landtags Baden-Württemberg ermöglicht es Mandatsträger*innen, sich nach der Geburt eines Kindes beurlauben zu lassen.

Abgeordnete können sich bis zu sechs Monate von Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben lassen, erhalten aber die vollen Diäten. Die Regelung gilt für Mutterschutzfristen und Zeiten der Kinderbetreuung. So haben Abgeordnete die Möglichkeit, sich in dieser Zeit ihrer Familie zu widmen.

Und: Kinderbetreuung wird nun ausdrücklich als legitimer Grund anerkannt, bei Plenarsitzungen zu fehlen, ohne dass daraus ein Nachteil bei der Stimmabgabe entsteht. Bleiben Abgeordnete aufgrund der Betreuung ihres Kindes einer Sitzung fern, verzichtet eine Person der Gegenseite auf ihre Stimme – so bleibt das Stimmenverhältnis im Parlament erhalten.

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband