Elternzeit in der Politik – Geschäftsordnung schafft Vertretungslösung
Abgeordnete können sich bis zu sechs Monate von Plenar- und Ausschusssitzungen beurlauben lassen, erhalten aber die vollen Diäten. Die Regelung gilt für Mutterschutzfristen und Zeiten der Kinderbetreuung. So haben Abgeordnete die Möglichkeit, sich in dieser Zeit ihrer Familie zu widmen.
Und: Kinderbetreuung wird nun ausdrücklich als legitimer Grund anerkannt, bei Plenarsitzungen zu fehlen, ohne dass daraus ein Nachteil bei der Stimmabgabe entsteht. Bleiben Abgeordnete aufgrund der Betreuung ihres Kindes einer Sitzung fern, verzichtet eine Person der Gegenseite auf ihre Stimme – so bleibt das Stimmenverhältnis im Parlament erhalten.
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