Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger*innen einheitlich regeln
Kommunalpolitik erfordert Zeit und Engagement – oft neben Beruf und Familie. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist daher entscheidend, um möglichst vielen Menschen die politische Teilhabe zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen wurde eine landesweit einheitliche Entschädigungsverordnung eingeführt, die gestaffelt nach der Einwohnendenzahl der Kommune feste Sätze vorgibt. Die Regelung sorgt für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Sie verhindert große Unterschiede zwischen benachbarten Gemeinden und trägt dazu bei, dass kommunalpolitisches Engagement auch für Menschen mit geringem Einkommen oder Care-Verantwortung möglich bleibt. So wird Kommunalpolitik gerechter – und vielfältiger.
Weitere Informationen
Sie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


