Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger*innen einheitlich regeln

Die Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger*innen unterscheiden sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. In Nordrhein-Westfalen gibt es deswegen eine landesweite, einheitliche Regelung. Diese sind gestaffelt und richten sich nach der Einwohnendenzahl der Kommunen.

Kommunalpolitik erfordert Zeit und Engagement – oft neben Beruf und Familie. Eine angemessene Aufwandsentschädigung ist daher entscheidend, um möglichst vielen Menschen die politische Teilhabe zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen wurde eine landesweit einheitliche Entschädigungsverordnung eingeführt, die gestaffelt nach der Einwohnendenzahl der Kommune feste Sätze vorgibt. Die Regelung sorgt für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Sie verhindert große Unterschiede zwischen benachbarten Gemeinden und trägt dazu bei, dass kommunalpolitisches Engagement auch für Menschen mit geringem Einkommen oder Care-Verantwortung möglich bleibt. So wird Kommunalpolitik gerechter – und vielfältiger.

Weitere Informationen

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter
Impulse, Veranstaltungen, Tipps und Best Practices sowie neue Studien und Initiativen rund um das Thema Frauen in der Politik - damit sich Frauen in ihrer Vielfalt in der Politik engagieren können und wollen.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die Datenschutzbestimmungen.

Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband