Glossar: Parteien
sind eine Gruppe von Menschen, die sich zusammenschließen, weil sie ähnliche politische Meinungen und Ziele haben. Diese Ziele werden in einem Parteiprogramm zusammengeschrieben, das die wichtigsten Vorstellungen und Grundsätze der Partei bündelt. Parteien treten bei Wahlen an, um durch die Stimmen ihrer Wähler*innen auf Bundes-, Landes-, oder kommunaler Ebene mitregieren zu können. Sie sind das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft.
Art. 21 des Grundgesetzes regelt die Rolle der Parteien in Deutschland: sie haben eine besondere Einzelstellung und übernehmen viele wichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben von Parteien zählen:
- Repräsentationsfunktion: sie repräsentieren die Bürger*innen in der Politik, und versuchen deren Interessen und Meinungen umzusetzen.
- Informationsfunktion: sie informieren die Bürger*innen über aktuelle politische Geschehnisse und Zusammenhänge, zum Beispiel durch ihre Parteiprogramme, ihren Social-Media-Auftritt oder Veranstaltungen.
- Partizipationsfunktion: sie ermöglichen Bürger*innen, sich aktiv an der Politik zu beteiligen. Zum Beispiel, indem sie Mitglied in einer Partei werden und sich dort einbringen oder indem sie selbst für eine Wahl kandidieren. Außerdem mobilisieren Parteien Bürger*innen, an Wahlen teilzunehmen.
- Rekrutierungsfunktion: Parteien bilden neue Politiker*innen aus, indem sie auf einen Pool an Mandatsträger*innen zugreifen können und diese fördern. Außerdem bieten Jugendparteien und Jugendparlamente Möglichkeiten, junge Menschen für die Politik zu rekrutieren.
Gleichzeitig unterliegen Parteien aber auch einigen Pflichten:
- Parteien sind verpflichtet, aktiv an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Sie sollen dabei helfen, politische Meinungen zu bilden, und die Interessen und Meinungen der Bürger*innen zu bündeln und in die Politik einzubringen.
- Parteien müssen an Wahlen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene teilnehmen. Sie stellen Kandidat*innen auf, präsentieren ihre politischen Programme und informieren so die Wähler*innen und motivieren sie zur Stimmabgabe.
- Sie müssen demokratisch aufgebaut sein. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Parteien durch Wahlen Entscheidungen treffen können und diese nicht einfach von einer Person allein getroffen werden können. Außerdem müssen beispielsweise Parteivorsitzende auch demokratisch gewählt werden.
- Parteien sind verpflichtet, sich an die Verfassung zu halten und dürfen nicht gegen das Grundgesetz arbeiten. Verletzen Ziele in ihrem Parteiprogramm die Menschenrechte oder stellt sich die Partei gegen die Demokratie, kann sie verboten werden.
- Sie müssen ihre Finanzen offenlegen: Parteien beziehen ihr Geld durch Mitgliedsbeiträge, den Staat und durch Spenden. Sie müssen dokumentieren und veröffentlichen, wieviel Geld sie von wem bekommen. So soll verhindert werden, dass Personen oder Firmen durch hohe Spenden viel Einfluss auf einzelne Parteien nehmen können.
Das deutsche Parteiensystem ist ein pluralistisches und fragmentiertes Parteiensystem, es gibt also viele verschiedene Parteien, die die Interessen der Wähler*innen vertreten. Die größten Parteien der deutschen Parteienlandschaft sind:
Quellen:
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