Offene Tür in einem Verwaltungsgebäude, die Sonne scheint durch die Tür in das Zimmer

Gesetz der Offenen Tür – Mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst ermöglichen

Wie kann Verwaltung die Vielfalt der Gesellschaft besser widerspiegeln? Ein Blick nach Berlin zeigt: Obwohl ein großer Teil der Bevölkerung eine Migrationsgeschichte hat, ist diese Vielfalt in der Verwaltung noch nicht ausreichend repräsentiert. Mit klaren Zielvorgaben, strukturellen Maßnahmen und gezielter Förderung setzt die Verwaltung hier mit dem Berliner Partizipationsgesetz (Gesetz der offenen Tür) an.

Das Partizipationsgesetz wurde 2021 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und entwickelte das Partizipations- und Integrationsgesetz von 2010 weiter. Ziel ist es, Vielfalt und Chancengleichheit in der Verwaltung zu stärken und deren Belegschaft an die Gesellschaft anzupassen. Damit schafft das Gesetz eine wichtige Grundlage, um die Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in kommunalen Strukturen und Entscheidungsprozessen zu erhöhen.

Umgesetzt wird das Ziel, indem öffentliche Stellen der Stadt Berlin verpflichtet sind, Zielvorgaben und Förderpläne zur stärkeren Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund zu entwickeln. Seit 2023 unterstützt zudem eine Fachstelle bei der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration die Verwaltungen bei der praktischen Umsetzung. Bei Stellenbesetzungen sollen Menschen mit Migrationshintergrund verstärkt berücksichtigt werden.

Eine freiwillige und anonyme Befragung der Mitarbeitenden einer Verwaltung ergab, dass ein deutlich geringerer Anteil der Beschäftigten eine Migrationsgeschichte hat als in der Gesamtbevölkerung. Dieser Wert dient als Ausgangspunkt, um den Anteil langfristig an die gesellschaftlichen Realitäten anzunähern

Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt, um die Verwaltung vielfältiger zu machen: diversitätssensible Stellenausschreibungen, Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeitende und Führungskräfte der Verwaltung, Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und Migrant*innenorganisationen sowie Angebote zum Abbau struktureller Hürden beim Einstieg in die Verwaltung, etwa durch Bewerbungstrainings, Programme für Quereinsteigende oder Mini-Praktika. Somit kann der Zugang zur Kommunalverwaltung gezielt erleichtert und die Verwaltung zu einem ansprechenden Arbeitgeber für Menschen mit Migrationshintergrund gemacht werden.

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