Glossar: Wahlgrundsätze
sind fünf allgemeine Grundsätze, nach denen Wahlen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene stattfinden: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
- Allgemein bedeutet, dass jede*r Bürger*in der*die das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf. Bei Bundestagswahlen liegt das Wahlalter bundesweit einheitlich bei 18 Jahren. Bei Kommunal- und Landtagswahlen erlauben inzwischen die meisten Bundesländer das Wählen schon ab 16 Jahren, bei Europawahlen gilt das deutschlandweit.
- Unmittelbar heißt, dass die Wähler*innen die Abgeordneten wählen. Es gibt keine Wahlfrauen oder -männer, auf die man seine Stimme überträgt.
- Frei bedeutet, dass die Wähler*innen in ihrer Wahlentscheidung frei sein müssen. Es darf kein Druck auf sei ausgeübt werden.
- Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat.
- Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deshalb gibt es auch eine Wahlkabine und Wahlurnen.
Quelle: Wahlgrundsätze | bpb.de
Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband
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