Glossar: Wahlgrundsätze

sind fünf allgemeine Grundsätze, nach denen Wahlen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene stattfinden: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

  1. Allgemein bedeutet, dass jede*r Bürger*in der*die das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf. Bei Bundestagswahlen liegt das Wahlalter bundesweit einheitlich bei 18 Jahren. Bei Kommunal- und Landtagswahlen erlauben inzwischen die meisten Bundesländer das Wählen schon ab 16 Jahren, bei Europawahlen gilt das deutschlandweit.
  2. Unmittelbar heißt, dass die Wähler*innen die Abgeordneten wählen. Es gibt keine Wahlfrauen oder -männer, auf die man seine Stimme überträgt.
  3. Frei bedeutet, dass die Wähler*innen in ihrer Wahlentscheidung frei sein müssen. Es darf kein Druck auf sei ausgeübt werden.
  4. Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat.
  5. Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deshalb gibt es auch eine Wahlkabine und Wahlurnen.

Quelle: Wahlgrundsätze | bpb.de

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband