Glossar: Wahlrecht

sind die gesetzlichen Bestimmungen, die Wahlen in Deutschland regeln. Dazu gehören die fünf Wahlgrundsätze und das aktive und passive Wahlrecht.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen, also an Bundes-, Landes-, EU- oder Kommunalwahlen teilzunehmen. Es wird ab einem bestimmten Alter erworben. Bei Bundestagswahlen, und in manchen Bundesländern auch bei Landtags- und Kommunalwahlen, liegt es bei 18 Jahren.
In vielen Bundesländern dürfen Jugendliche schon ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen wählen: dazu zählen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Auch bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegt das Wahlalter bei 16 Jahren.
An Europawahlen dürfen in ganz Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen. Das Recht zu wählen ist außerdem an einen bestimmten Wahlbezirk gebunden, in dem der*die Wähler*in gemeldet ist und in einer Wählerliste steht.

Das Recht, gewählt zu werden, nennt man passives Wahlrecht. Es ist auch an ein bestimmtes Alter gebunden, in Deutschland liegt es bundesweit einheitlich bei 18 Jahren.

Quellen:

 

 

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband