Eine gebastelte Menschenkette aus Papier steht auf einem Holztisch. Sie halten ihre Hände.

Rotationsprinzip bei Mandaten: Politik auf mehr Schultern verteilen

Politisches Engagement kostet Zeit, Geld und Aufwand. Für viele Menschen ist es deshalb schwierig, ein Mandat über eine gesamte Wahlperiode hinweg auszuüben - etwa, weil sie beruflich stark eingebunden sind oder Verantwortung für Kinder und pflegebedürftige Angehörige tragen. Das Rotationsprinzip kann hier neue Möglichkeiten eröffnen: Die mit einem Mandat oder Fraktionsvorsitz verbundenen Aufgaben werden innerhalb einer Partei oder Wähler*innengruppe zeitlich auf mehrere Personen verteilt. So können sich auch Menschen politisch einbringen, die nicht über die Kapazitäten verfügen, ein Amt über die gesamte Wahlperiode hinweg zu übernehmen. Gleichzeitig entstehen Raum für neue Perspektiven, geteilte Verantwortung und ein breiterer Zugang zur Kommunalpolitik.

Zum Beispiel die Fraktion der kommunalen Wähler*innengruppe DIE aNDERE im Stadthaus Potsdam arbeitet nach dem Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass die Stadtverordneten nach einem Jahr ihre Mandat an Nachrücker*innen weitergeben. Somit rotieren die Abgeordneten und auch der Fraktionsvorsitz jährlich. Außerdem werden die Sitzungsgelder der Abgeordneten an die Wähler*innengruppe gespendet. Diese ist dadurch finanziell unabhängig und kann die Übergänge zwischen den Rotationsperioden begleiten. Wollen sich die Stadtverordneten nach ihrer einjährigen Amtszeit weiterhin inhaltlich einbringen, können sie als sachkundige Bürger*innen an den Ausschüssen des Rats teilnehmen.

Durch das Rotieren kommt nicht nur frischer Wind in die Fraktion. Die Amtsperioden von einem Jahr sind niedrigschwellig und ermöglichen Personen mit unterschiedlichen Hintergründen Zugang zur Politik. Etwa Mütter mit Care-Verantwortung, junge Menschen, die noch nicht wissen wie lange sie noch in der Stadt leben oder Menschen mit Vollzeitjob kommen so eher zu einem politischen Mandat.

Auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat zeitweise das Rotationsprinzip in Parteiämtern und auf Landes- und Bundesebene umgesetzt. Die Abgeordneten sollten ihre Mandate alle zwei Jahre an Nachrücker*innen weitergeben. 1991 wurde das Rotationsprinzip in der Partei allerdings abgeschafft.
Unter anderem, weil das Rotieren von Ämtern und Mandaten auch Herausforderungen mit sich bringt:

So können durch den personellen Wechsel Informationen verloren gehen oder langfristige Prozesse nicht kontinuierlich begleitet werden. Zudem sind Nachrücker*innen der hinteren Listenplätze möglicherweise nicht genauso gut geeignet für die Position oder haben aufgrund einer niedrigeren Bekanntheit eine niedrigere Wirkungskraft.
Außerdem können Abgeordnete nicht zur Rotation verpflichtet werden. Die Weitergabe des Mandats kann nicht von einer Partei vorgeschrieben werden und muss immer auf freiwilliger Basis erfolgen (Art. 38 GG).

Für einige kann das Rotationsprinzip also eine Chance darstellen, sich politisch zu engagieren, die Politik vielfältiger und dynamischer zu gestalten und Karrierestreben von Politiker*innen vorzubeugen. Gleichzeitig macht ein regelmäßiger Wechsel eine gute Übergabe und den gezielten Wissenstransfer erforderlich, damit Erfahrungen, Sachkenntnisse und die Kontinuität laufender Prozesse erhalten bleiben.

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