Glossar: Chancengleichheit

Chancengleichheit bezeichnet das Recht aller Bürger*innen auf die gleichen Lebenschancen. Dazu zählt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung oder dem Arbeitsmarkt haben sollten – und zwar unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, ihrem Alter, ihrem → Geschlecht, ihrer → sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung oder einer → Behinderung.

Chancengleichheit zielt also auf diskriminierungsfreie Ausgangsbedingungen in Staat und Gesellschaft ab. Alle Bürger*innen sollen die gleichen Chancen zur eigenen Entfaltung haben. Das ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen verankert, etwa in Artikel 2 und 3 des → Grundgesetzes oder im → AGG. Nichtstaatliche Organisationen und Akteur*innen spielen eine wichtige Rolle dabei, den Stand der Chancengleichheit für unterschiedliche Gruppen kritisch zu begleiten und mehr Rechte und Verbesserungen für sie einzufordern. Oder sie tragen ganz praktisch dazu bei, etwa durch Stipendien, die mehr Menschen ein Studium ermöglichen.

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Ein Projekt der EAF Berlin in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband